Grundsätzlich besteht für jeden Kfz-Betrieb, der Tätigkeiten im Bereich Airbag- und Gurtstraffer ausübt, gemäß § 14 des Sprengstoffgesetz die Pflicht, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Anzeige bei der zuständigen Behörde einreichen. Der eingeschränkte Fachkundenachweis ist Voraussetzung für diese Tätigkeiten im Betrieb.

In diesem Seminar soll der Teilnehmer Arbeitsweise und Aufbauder Sicherheitssysteme kennenlernen, sowie systemspezifische Störungen erkennen, um sie beheben zu können. Ebenso wird er mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut gemacht.

Seminarinhalte

  • Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutz-Systeme
  • Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme
  • Mögliche Funktionsfehler und Methoden zu ihrer Behebung
  • Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum Sprengstoffgesetz)
  • Zuständigkeit in diesem Bereich
  • Lagerung pyrotechnischer Gegenstände
  • Anzeigeverfahren u. OwiG

Seminargebühr

215,00 €

Seminardauer

1 Tag 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Seminaranmeldung

Offizieller Prüfungslehrgang für AU an Fremdzündungsmotoren (Otto), Kompressionszündungsmotorern bis 7,5 t (PKW-Diesel) und Kompressionszündungsmotoren ab 2,8 t (LKW-Diesel)

AU - Otto, PKW- + LKW-Diesel geeignet für Wiederholer und Erstschüler Abschlußprüfung Abschluß mit TAK-Zertifikat und TAK-Bescheinigung

Seminargebühr

Einzel: je 180,00 € für Erstschüler 195,00 €

Kombi: G-Kat & PKW-Diesel  320,00 € (Erstschulung 350,00 €)

Kombi: PKW-Diesel & LKW-Diesel 220,00 € (Erstschulung 250,00 €)

Kombi: G-Kat & PKW-Diesel & LKW Diesel 360,00 € (Erstschulung 390,00 €)

Seminardauer

1. Tag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

2. Tag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Seminaranmeldung

Offizieller Prüfungslehrgang für AU an Krafträdern

Geeignet für Wiederholer und Erstschüler Abschlußprüfung Abschluß mit TAK-Zertifikat und TAK-Bescheinigung

Seminargebühr

Erstschulung 195,00 €

Wiederholung 130,00 €

Seminardauer

Erstschulung 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Wiederholung 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Seminaranmeldung

Die Gasanlagenprüfung (GAP) an Kraftfahrzeugen mit Gasanlage muss regelmässig (vor HU, nach Reparatur) durchgeführt werden. Mit dieser Schulungen erhalten Sie die Befähigung Gasanlagenprüfungen an Kfz durchzuführen und können sich über die zuständige Kraftfahrzeuginnung genehmigen lassen.

Die Gültigkeit einer GAP - Schulung beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung abgelegt wurde.

Seminargebühr

Erstschulung 195,00 €

Wiederholung 130,00 €

Seminardauer

Erstschulung 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wiederholung 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Seminaranmeldung

 

Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden. Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.

Die GSP-Schulung beinhaltet die GAP-Schulung.

Die Gültigkeit einer GSP - Schulung beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung abgelegt wurde.

Seminargebühr

Erstschulung 800,00 €

Wiederholung 195,00 €

Seminardauer

Erstschulung 4 Tage 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wiederholung 1 Tag 08:30 Uhr - 16:30 Uhr

Seminaranmeldung

Grundlagenseminar zur Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand.

Allgemeine Arbeiten an Hybridfahrzeugen und anderen Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen können von allen Mitarbeitern in Kfz-Werkstätten und Karosserie-Fachbetrieben durchgeführt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und zu den Besonderheiten und Gefährdungen an Kraftfahrzeugen mit HV-Systemen unterwiesen wurden.

Um spezielle Arbeiten an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiter in Kfz-Werkstätten zusätzlich die Fachkunde für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (Stufe 2S) erwerben.

In der Fahrzeugtechnik werden zunehmend Hochvoltsysteme eingesetzt. Wenn an damit ausgestatteten Fahrzeugen gearbeitet wird, muss mit einer Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbögen gerechnet werden. Die DGUV Information 209-093 (Stand: 8/2021) beschreibt, wie Unternehmerinnen und Unternehmer auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der TAK-Schulung sind die Teilnehmer berechtigt, Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand an Pkw nach der Stufe 2S durchzuführen.

Qualifizierung Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)

Die erfolgreiche Qualifizierung nach der Stufe 2S befähigt den Fachkundigen, an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand. Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand an HV-Systemen ist eine Qualifikation zur Fachkundigen Person (FHV) notwendig. Die FHV muss in der Lage sein, den spannungsfreien Zustand entsprechend den „Fünf Sicherheitsregeln“ und den Herstellerangaben herzustellen.

Qualifizierungsinhalte der Stufe 2S:
 

  • Elektrotechnische Grundkenntnisse
  • Elektrische Gefährdungen und Erste Hilfe
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und Störlichtbögen
  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei Arbeiten an HV-Komponenten
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • HV-Konzept und Fahrzeugtechnik
  • Allgemeines praktisches Vorgehen
  • Aufbau und Wirkungsweise von Bordnetzen in Fahrzeugen


Bitte beachten Sie die Teilnehmervoraussetzungen:
 

  • Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Kfz-Mechatroniker mit Ausbildungsabschluss nach 1973
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bzw. Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik sowie Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker in den Fachrichtungen: Karosserieinstandhaltungstechnik, Karosseriebau- und Fahrzeugbautechnik mit Ausbildungsabschluss nach 2002
  • Personen die eine entsprechende Zusatzausbildung als Kfz-Servicetechniker bzw. Kfz-Meister nachweisen können. Oder ein Studium der Fachrichtung Fahrzeugtechnik.


Die Seminarinhalte wurden unter Federführung des ZDK (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) auf folgender Grundlage erstellt: DGUV Information 209-093, Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6; Stand: 8/2021

Seminargebühr

420,00 €

Seminardauer

2 Tage 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Seminaranmeldung

Sie möchten in Ihrem Betrieb mehr Verantwortung übernehmen und in die Lage versetzt werden, komplexere Aufgaben zu bewältigen? Sie möchten Ihre Karrierechancen im Betrieb ausbauen oder als Meister ausbilden und auf eigenen Beinen stehen? Die Kfz-Innung Kassel bringt Sie bei Ihrer persönlichen Karriereplanung mit dem Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung weiter.

Seminargebühr

auf Anfrage

Seminardauer

Mo. - Do. 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Seminaranmeldung

Im Rahmen des Klimaschutzes hat die Europäische Kommission Regelungen erlassen, um die Emissionen von Kältemitteln zu reduzieren. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Wesentliche Inhalte dieser Verordnung betreffen auch die Reduzierung der Emissionen, die von Kraftfahrzeug-Klimaanlagen ausgehen.

Nach § 5 Absatz 1 Nr. 1 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung müssen alle Personen, die an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen Wartungs- beziehungsweise Reparaturarbeiten, Dichtheitskontrollen und Rückgewinnung durchführen, einen Sachkundenachweis erwerben. Die Mindestanforderungen an die Sachkundeschulung sind in der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 beschrieben.

Seminargebühr

215,00 €

Seminardauer

1 Tag 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Seminaranmeldung

Offizieller Prüfungslehrgang zur Sicherheitsprüfung (SP). Gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in Kfz-Werkstätten.

Abschlußprüfung Abschluß mit TAK-Zertifikat und TAK-Bescheinigung

Die Gültigkeit einer SP - Schulung beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung abgelegt wurde.

Seminargebühr

Erstschulung: 520,00 €

Wiederholung 320,00 €

Seminardauer

Erstschulung 4 Tage 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Wiederholung 2 Tage 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Seminaranmeldung

Ziel der Weiterbildung zum Geprüfte/m Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnikr kann es einerseits sein, im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen und Ihre Karrierechancen so weiter zu verbessern. Alternativ gilt die Ausbildung zum Kfz-Servicetechniker als Zwischenstufe zum Kfz-Meister, da der erfolgreiche Abschluss als fachpraktischer Teil 1 der Kfz-Meisterausbildung anerkannt wird.

Seminargebühr

auf Anfrage

Seminardauer

2x Blockunterricht Mo.-Do. 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr, freitags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wochenende Fr. 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Sa. 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminaranmeldung

 

Im Teil II der Kfz-Meisterschule werden Sie inhaltlich auf die Bestandteile der einzelnen Prüfungsfächer und auf den theoretischen Prüfungsteil vorbereitet. U. a. werden die Themen Grundlagentechnik, Kraftfahrzeug- und Karosserietechnik, Auftragsabwicklung und Kfz-spezifische Betriebsführung behandelt.

Seminargebühr

auf Anfrage

Seminardauer

2x Blockunterricht Mo. - Do. 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Wochenende Fr. 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Sa. 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Seminaranmeldung