Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Teilnahmebedingungen

Die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel ist Träger des FahrzeugTechnischenZentrums, im folgenden „FTZ“ genannt, führt berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in verschieden Bereichen (im Folgenden „Seminare/Schulungen“) durch. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall gelten für Verträge über die Teilnahme an unseren Veranstaltungen zwischen dem FTZ und dem Teilnehmer/der Teilnehmerin ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Bedingungen:

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel. Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.

Allen Dienstleistungen im Rahmen von Seminaren, Schulungen, Trainings und Unterweisungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung.

  1. Leistungsumfang
    1. Angebotspreise beziehen sich auf die im Angebot aufgeführte max. Teilnehmerzahl. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer/die Teilnehmerin sind nicht in den Seminar- und Trainingsgebühren enthalten, wenn diese nicht explizit aufgeführt werden.
    2. Die im Angebot bezeichneten Leistungen werden durch Angestellte der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel oder durch beauftragte Referenten erbracht.
    3. Unsere Leistungen werden durch die Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel nach den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
    4. Die vereinbarten Preise sind gemäß § 2 Abs. 3 UStG nicht steuerbar. Sollten unsere Leistungen umsatzsteuerpflichtig werden, so müssen wir eine Nachversteuerung durchführen.
  2. Vertragsabschluss/Anmeldung
    1.  Unsere Leistungen müssen schriftlich, per Telefax, per Email, oder über die Internetseite der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel gebucht werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist ein Seminar bereits belegt, erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin umgehend Nachricht. Die Anmeldung gilt als verbindliche Kursbelegung. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreters/in erforderlich.
    2. Nach Vorlage der Anmeldung/Vertrages erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin/der Vertragspartner eine Bestätigung. Ungefähr 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein Einladungsschreiben mit Hinweisen auf die Lehrgangsdaten und die Rechnung.
    3. Bereitet ein Seminar auf eine externe Prüfung vor (z. B. vor einer Handwerkskammer), hat der Teilnehmer/die Teilnehmerin sich selbst über die Zulassungsvoraussetzungen zur dortigen Prüfung zu informieren. Die Anmeldung zum FTZ-Seminar/Schulung bedeutet grundsätzlich keine Anmeldung zur Prüfung bei der prüfenden Stelle. Die Entscheidungshoheit über die Zulassung zu einer externen Prüfung obliegt der prüfenden Stelle. Eine Teilnahme am FTZ-Seminar ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht erfüllt sind.
  3. Durchführung von Veranstaltungen/Änderungen/Mindestteilnehmer
    1. Die Inhalte und die Durchführung der Veranstaltungen ergeben sich aus den Seminarbeschreibungen, bzw. den Angaben des Einladungsschreibens, bzw. des Angebotes/Vertrages.
    2. Das FTZ ist berechtigt, Änderungen aus organisatorischen oder fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern diese den Kern des Seminars, bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Das FTZ behält sich vor, nach entsprechender Ankündigung Unterrichts-zeiten, Ort und Raum des angekündigten, bzw. laufenden Lehrgangs zu ändern.
    3. Sollten geplante Präsenzveranstaltungen pandemiebedingt nicht oder nur in geringerer Teilnehmer-Anzahl stattfinden können, um u.a. behördlicherseits angeordnete Hygienemaßnahmen einhalten zu können, ist das FTZ berechtigt – soweit dies die zu vermittelnden Lerninhalte zulassen – die Bildungsveranstaltungen auf eine alternative Unterrichtsform umzustellen (z.B. auf Online-Unterricht oder eine hybride Unterrichtsdurchführung). Die Durchführung von alternativen Unterrichtsformen gilt als gleichwertig und berechtigt nicht zu einer Kürzung des Lehrgangsentgeltes
    4. Der Beginn eines Seminares ist in der Regel an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann das Seminar verschoben oder abgesagt werden. Das FTZ behält sich vor, ein geplantes Seminar aus wichtigem Grund, kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen, oder ausfallen zu lassen. Gründe können z. B. sein: Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl, technische Gründe oder höhere Gewalt. Bereits entrichtete Gebühren können in diesen Fällen in voller Höhe erstattet werden
    5. Das FTZ behält sich vor und wird sich bemühen, im Falle der Verhinderung eines Dozenten/einer Dozentin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) einen Ersatzdozenten/eine Ersatzdozentin mit gleicher Qualifikation einzusetzen, oder die vorgesehene Abfolge einzelner Lehrgangsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen zeitnah benachrichtigt.
  4. Absage/Umbuchung
    1. Absagen werden an die bei Anmeldung genannte Adresse, bzw. in anderer geeigneter Form übermittelt.
    2. Sofern der Teilnehmer/die Teilnehmerin einverstanden ist, kann bei Absage eine Umbuchung auf ein anderes Seminar erfolgen. Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht auf einen anderen von dem FTZ angebotenen Seminar ausweichen, werden die bereits bezahlten Lehrgangskosten erstattet.
    3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin/Vertragspartner hat das Entgelt für die Veranstaltung, unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit, Aufstiegs-BAföG), 14 Tage nach Rechnungserhalt und grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Die Kosten für Prüfungsgebühren, soweit sie über das FTZ abgerechnet werden, sind sofort mit Rechnungsstellung fällig. Etwaige Kosten für Lehrgangs- und Lernmaterial werden gesondert berechnet.
    2. Bei Lehrgängen ab 6 Monaten Dauer können die Teilnahmeentgelte nach Vereinbarung in Raten gezahlt werden.
    3. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/ Stunden befreit nicht von den bestehenden Zahlungsverpflichtungen.
    4. Kommt der Teilnehmer/die Teilnehmerin/Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung auch nach einmaliger erfolgloser Mahnung nicht nach, erfolgt der Seminarausschluss. Die Forderung wird für den Einzug zum Inkasso übergeben. Das Recht des FTZ, Schadensersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
    5. Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen sowie erhaltene Lernmittel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Seminar- und Lernmaterialkosten Eigentum des FTZ.
    6. Bezügl. der Rechnungsteilung des Lehrgangsentgelts stimmt der TN dem elektronischen Rechnungsversand zu (§14Abs. 1 UStG).
  6. Rücktritt und Kündigung
    1. Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin/Vertragspartner kann bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (kundenspezifische Veranstaltungen bis 4 Wochen) - maßgeblich ist der Eingang beim FTZ - ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € erhoben. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären. Bereits gezahlte Seminarentgelte werden in diesem Fall nach Abzug der Bearbeitungsgebühr erstattet.
    2. Teilnehmer/Teilnehmerinnen/Vertragspartner, die weniger als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten, oder die zu den Veranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, wenn nicht ein geeigneter Ersatzteilnehmer/Ersatzteilnehmerin gestellt wird. Dem Teilnehmer/der Teilnehmerin steht der Nachweis frei, dass dem FTZ kein, oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
    3. Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten sind nicht vorzeitig kündbar. Längere Lehrgänge sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündbar, jedoch nicht in den ersten drei Monaten eines Lehrgangs.  Dies hat zur Folge, dass bei längeren Lehrgängen - und fristgerechter Kündigung - eine Beendigung erstmalig nach 6 Monate möglich ist. Nach Ablauf der ersten drei Monate kann mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten zu jedem Monatsende gekündigt werden.
    4. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Wegfall einer Förderung durch Dritte (z. B. Aufstiegs-BAföG) stellt keinen wichtigen Grund dar.
    5. Kosten für erhaltene oder bestellte Lehrmaterialien werden ohne Einschränkung fällig. Die Auswahl, der Umfang und das Medium (z. B. in papierloser Form) von Unterrichtsmaterialien und Informationswege obligt dem FTZ.
    6. Das Widerrufsrecht für Verbraucher/Verbraucherinnen gilt hiervon unbeschadet.
  7. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen
    1. Teilnehmende/Vertragspartner, welche die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen im Rahmen eines gebuchten Seminars ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin versäumten Seminartages oder Teilen hiervon.
  8. Ausschluss von der Teilnahme aus wichtigem Grund
    1. Das FTZ ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z.B. wegen Zahlungsverzugs, Störung der Veranstaltungen oder ungebührlichen Verhaltens von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen bleibt der Anspruch des FTZ auf die Zahlung des vollen Seminarentgelts bestehen. Das Recht des FTZ zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
  9. Bescheinigungen
    1. Für die erfolgreiche Teilnahme an den Seminaren erhalten die Teilnehmer/Teilnehmerinnen eine Teilnahmebescheinigung. Weitergehende Bescheinigungen werden auf Nachfrage erstellt.
    2. Teilnahmebescheinigungen werden bei Seminaren nur dann ausgegeben, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden vom Teilnehmer tatsächlich besucht wurden.
    3. Bei einer Teilnahme zwischen 50 % und 80 % der Unterrichtsstunden erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmebescheinigung mit dem Vermerk über die tatsächlich besuchten Unterrichtsstunden.
  10. Haftung
    1. Ansprüche eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FTZ, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das FTZ nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche eines Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter/Vertreterin und Erfüllungsgehilfen des FTZ, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    4. Das FTZ haftet weder für die Garderobe der Teilnehmer/der Teilnehmerinnen noch für persönliche Gegenstände, auch nicht für solche, die in einem Spind verwahrt werden.
  11. Verzugskosten
    1. Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Teilnehmer/der Teilnehmerin kann nach Zahlungsverzug ein Betrag von € 5,00 zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben werden. Es sei denn, der Teilnehmer/die Teilnehmerin weist dem FTZ nach, dass ein Schaden nicht, oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Bei Verzug werden bankübliche Zinsen erhoben.
  12. Datenschutz und Informationspflichten
    1. Das FTZ erhebt mit der Einwilligung des Teilnehmers/der Teilnehmerin/Vertragspartners (Art. 6 DSGVO) persönliche Daten, die für die Veranstaltungsabwicklung und zur Wahrung berechtigter Interessen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung des Teilnehmers/der Teilnehmerin gespeichert werden. Hierzu wird auf die separaten Hinweise zur Datenverarbeitung im ANHANG verwiesen.
    2. Änderungen in wichtigen Antragsdaten, insbesondere Name, Anschrift und Bankverbindung bei Lastschrift, sind dem FTZ umgehend mitzuteilen. Eventuelle Schäden aus der Unterlassung gehen zu Lasten des Teilnehmers/der Teilnehmerin.
    3. Bei wiederholtem Zahlungsverzug können alle für den Vorgang notwendigen Informationen zum Zweck einer erforderlichen Beitreibung an das von dem FTZ beauftragten Inkassounternehmen übergeben werden.
  13. Formerfordernisse bei Änderungen, Ergänzungen, Erklärungen und Anzeigen
    1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und dem FTZ sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
    2. Erklärungen und Anzeigen können von beiden Seiten in Textform abgegeben werden.
  14. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
    2. Das FTZ beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
    3. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Kassel.

Kassel, Stand: 02.05.2024

 

ANHANG: Hinweise zur Datenverarbeitung   

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel, Falderbaumstraße 20, 34123 Kassel   

 

1. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung

Wenn Sie sich bei uns anmelden, erheben wir folgende Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kommunikationsmittel wie Email-Adresse, Mobilfunk und/oder Festnetznummer oder Telefax, sowie ggf. den beruflichen Werdegang und Informationen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen. 

 

Die Erhebung dieser Daten erfolgt,

•    um Sie identifizieren zu können;

•    für die Beratung, Durchführung und Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;

•    zur Korrespondenz mit Ihnen;

•    zur Auswertung der von Ihnen besuchten Seminare durch Kundenberatungen in schriftlicher und elektronischer Form;

•    zur Information zu geplanten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen;

•    zur Rechnungsstellung.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Bewerbung und für die beiderseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Auftrag erforderlich.

 

Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns gespeichert, oder im Falle der Durchführung von Kursen mit öffentlichen oder privaten Projektträgern entsprechend der vereinbarten Zeiten gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind, oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a DSGVO eingewilligt haben.

2. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte, zu anderen als den zuvor aufgeführten Zwecken, findet nicht statt.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 b DSGVO für die Abwicklung von Aufträgen mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe relevanter Daten an Kursleiter.

Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

 

 3. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

•    gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;

•    gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines

Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

•    gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger, oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

•    gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

•    gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder Sie, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

•    gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten, oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

•    gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

 

4. Widerspruchs- und Beschwerderecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie haben ebenfalls das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Sie können sich ebenfalls bei dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten beschweren, oder eine Anfrage zur Datenverarbeitung an ihn richten.

 

Möchten Sie von Ihrem Widerspruchs- und Beschwerderecht in Textform Gebrauch machen, richten Sie diesen bitte an unseren Datenschutzbeauftragten, per

•    Email: datenschutz(at)ftz-kassel(.)de, oder über den

•    Postweg: Datenschutzbeauftragter, Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel, Falderbaumstraße 20, 34123 Kassel

 

Stand: 03.05.2024